Telegram ist eine beliebte Whatsapp-Alternative – aber auch ein digitaler Rückzugsort für Radikale. Telegram lässt sie gewähren. Was kann der Staat tun?
Das Internet soll kein rechtsfreier Raum sein. Darüber herrscht in der Theorie Einigkeit. In der Praxis aber finden im Netz massenweise Gesetzesverstöße statt: Beleidigungen, Bedrohungen und Aufrufe zu Gewalt. Zuletzt berichtete das ZDF-Magazin „Frontal“ über Mordpläne gegen den sächsischen Ministerpräsidenten auf Telegram. Während andere Plattform-Betreiber wie Facebook oder Twitter mittlerweile verstärkt gegen rechtswidrige Inhalte in ihren Netzwerken vorgehen, löscht oder sperrt Telegram nur selten.
Telegram ermöglicht es, private Nachrichten auszutauschen, ähnlich wie der WhatsApp-Messenger. Daneben können Nutzerinnen und Nutzer über den Dienst aber auch öffentlich kommunizieren, in Gruppen mit bis zu 200.000 Mitgliedern oder über so genannte Kanäle.
Wegen dieser Funktionen stufen deutsche Justizbehörden Telegram mittlerweile nicht mehr als bloßen Messenger, sondern als soziales Netzwerk ein. Damit fällt der Dienst unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das verpflichtet Anbieter sozialer Netzwerke dazu, rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen zu löschen, wenn sie ihnen gemeldet werden. Ab Februar 2022 gilt zudem die Pflicht, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, inklusive der IP-Adresse, über die der Nutzer identifizierbar ist.
Telegram hält diese Verpflichtungen nicht ein. Das Unternehmen mit Sitz in Dubai ist für deutsche Behörden bislang nicht erreichbar. Das zuständige Bundesamt für Justiz hat Telegram zwar Bußgelder in Millionenhöhe angedroht. Diese im Nicht-EU-Ausland einzutreiben, ist jedoch ein schwieriges Unterfangen. Das Justizbundesamt ist dafür auf Amtshilfe aus Dubai angewiesen.